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Andreas Popp bestätigt sehr überzeugend: " Es ist alles geplant !!! " FAKTENCHECK

  • von: zwirni
  • hochgeladen: 07.12.2020
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Beschreibung:

GamezArea

 

Die Planung beschreibt die menschliche Fähigkeit oder Tätigkeit zur gedanklichen Vorwegnahme von Handlungsschritten, die zur Erreichung eines Zieles notwendig scheinen. Dabei entsteht ein Plan, gemeinhin als eine zeitlich geordnete Menge von Daten.

 

 

Jürgen Wild versteht die Planung als „ein systematisches zukunftsbezogenes Durchdenken von Zielen, Maßnahmen, Mitteln und Wegen zur zukünftigen Zielerreichung.“ Günter Wöhe beschreibt Planung als „die gedankliche Vorwegnahme zukünftigen Handelns durch Abwägen verschiedener Handlungsalternativen und Entscheidungen für den günstigsten Weg.“Planung bedeutet also das Treffen von Entscheidungen, die zukunftsgerichtet sind. Planung ist somit zukunftsbezogen, denn sie soll zukünftige Ereignisse gestalten und künftiges Handeln vorwegnehmen. Sie geht dabei von einem Gestaltungswunsch aus, durch den der Objektbereich festgelegt wird unter Beachtung der mit Hilfe der Planung zu erreichenden Ziele. Eine flexible Planung berücksichtigt Handlungsalternativen („Plan B“), falls die ursprünglichen Pläne nicht durchgesetzt werden können und erwartete Ereignisse nicht oder anders eintreten. Dabei sind Szenarioanalysen einzubeziehen.

 

Bei der Planung wird berücksichtigt, mit welchen Mitteln das Ziel erreicht werden kann, wie diese Mittel angewendet werden können, um das Ziel überhaupt zu erreichen (Vorgehensmodell), und wie man das Erreichte kontrollieren kann (Steuerung). Als Planungsergebnis erzeugen im Idealfall kurz-, mittel- oder langfristige Pläne Handlungssicherheit.

 

 

Unter einer Investition (lateinisch investire, „einkleiden“) versteht man in der Wirtschaft allgemein den Einsatz von Kapital für einen bestimmten Verwendungszweck durch einen Investor. 

 

 

Der Begriff ist ein Erkenntnisobjekt sowohl in der Betriebswirtschaftslehre als auch in der Volkswirtschaftslehre. Während in der Betriebswirtschaftslehre unternehmerische Investitionsentscheidungen im Vordergrund stehen, untersucht die Volkswirtschaftslehre das aggregierte Investitionsverhalten aller Wirtschaftssubjekte. Bei Investitionen von Privathaushalten im Rahmen der privaten Finanzplanung ist der Begriff Kapitalanlage eher gebräuchlich.

 

Mit der biologischen Investition ist der Einsatz der Eltern zur Sicherung des Überlebens der Nachkommen, insbesondere auf Kosten des Wettbewerbs um andere Partner, gemeint. 

 

 

Unter Finanzprodukt (auch Finanzanlage, Finanzinstrument oder Anlageprodukt) versteht man im Finanzwesen Produkte, die einem Anleger als Geld- oder Kapitalanlage (Investition) dienen. 

 

 

Ein Finanzprodukt beinhaltet die zentralen Elemente Zins/Gewinn/Ertrag, Laufzeit und Währung, die zunächst isoliert und anschließend so zusammengefügt werden, dass ein Finanzprodukt entsteht, welches bestimmte Leistungsmerkmale bündelt. Finanzprodukte besitzen – in unterschiedlicher Gewichtung – die finanzwirtschaftlichen Funktionen der Liquiditäts­sicherung, Vermögensbildung und Risikoabsicherung. Deren Gewichtung in einem Finanzprodukt hängt von den Liquiditäts-, Ertrags- und Risikovorstellungen des Anlegers ab. Diese Risikovorstellungen kommen in Risikoklassen zum Ausdruck.

 

Als Finanzprodukte kommen sämtliche Anlageformen bei Kreditinstituten, Versicherungen, Bausparkassen, Kreditkarten­unternehmen, Kapitalanlagegesellschaften, Leasing- oder Factoring­gesellschaften oder auch Schattenbanken in Frage. Noch 1985 hielten es Autoren für irreführend, den Versicherungsschutz als ein Produkt zu betrachten,] doch ist es heute üblich, Versicherungen als Finanzprodukte zu bezeichnen. Als Anleger kommen Verbraucher, Unternehmen (insbesondere auch Kreditinstitute), institutionelle Anleger sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts in Frage. 

 

 

 

Ein Finanzprodukt umfasst als rechtlich bindendes Zahlungsversprechen neben der Spezifikation von Zahlungen über einen bestimmten Zeitraum hinweg weitere Rechte und Pflichten zur Sicherung dieser Zahlungen. Vertragsgegenstand ist der Austausch gegenwärtiger oder künftiger Liquidität.

 

 

 

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